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Ist Verschlüsselung böse? – Teil IX

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Kommentar von Frank Guthausen

Während bei den US-Geheimdienstberatern noch ein Rest an gesundem Menschverstand aufzufinden ist und jene sich pro Verschlüsselung ausgesprochen haben, stellt sich US-Präsident Obama an die Seite des Briten Cameron und kann sich für ein Verschlüsselungsverbot erwärmen. Nur mit aufgeweichter Verschlüsselung sei den Kriminellen und Terroristen beizukommen.

Jetzt hält der angelsächsische Rinderwahn auch in Kontinentaleuropa Einzug. Der Bundesinnenminister hat seinen Termin für die Schutzimpfung nicht wahrgenommen und zeigt erste Anzeichen einer Infektion. Er sieht Handlungsbedarf wegen Terror im Netz, vor allem, weil der Terror dort im Netz viel bedrohlicher ist als in der realen Welt.

Unter anderem müssten die deutschen Sicherheitsbehörden “befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist”, sagte de Maizière.

Das sind die ersten vorsichtigen Gehversuche in Richtung Verschlüsselungsverbot in Deutschland. Schon im letzten Sommer hatte er sich gegen eine verpflichtende Ende-zu-Ende Verschlüsselung von E-Mails ausgesprochen, was für den Datenschutz sicherlich förderlich gewesen wäre. Der Metronaut spricht von Crypto-Domino, und das trifft es ziemlich genau.

Politische Angriffe gegen Verschlüsselung sind Angriffe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen den Rechtsstaat, denn der Bürger ist der Souverän und niemand muss sich selbst belasten. Das Grundrecht auf Privatsphäre, der Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung, darf ebenso mit technischen Mitteln durchgesetzt werden wie die Vertraulichkeit der Kommunikation mit einem Rechtsanwalt. De Maizière bewegt sich als Verfassungsminister auf verfassungsrechtlich sehr dünnem Eis, und er sollte die Grundrechtsartikel schleunigst in Tablettenform einnehmen, bevor das Bundesverfassungsgericht in seinem Ansinnen eine unheilbare Krankheit erkennt und ihn unter politische Quarantäne stellt.

Die Eingriffstiefe eines breit angelegten Krypto-Verbotes entspricht einer Gletscherspalte, gegen die sich die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof gekippte Vorratsdatenspeicherung wie eine Langlaufloipe ausmacht. Ganz offensichtlich fehlt im StGB ein Paragraph gegen neostasinistische Wiederbetätigung, und genau deshalb haben wir die feuchten Phantasien des Neostasinismus immer und immer wieder auf der politischen Tagesordnung. Bei Bedarf wird sogar ein nicht existentes Supergrundrecht auf Sicherheit herbeifabuliert, vermutlich eine Indikation auf Fieberwahn. Um es mit den (abgewandelten) Worten von George W. Bush zu sagen: Whether we bring our politicians to justice, or bring justice to our politicians, justice will be done. Abgerechnet wird ab 18:00 Uhr – nach der nächsten Wahl.


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